Vom 12. Februar 2024 bis 12. März 2024 wurde ein erstes öffentliches Auflageverfahren betreffend des Grundwasserschutzareals Mooshalde durchgeführt. Im Anschluss an die Eigentümerinformation vom 20. Januar 2026 im Gemeindesaal Waldstatt sowie aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen wurde das Schutzarealreglement angepasst (insbesondere der Verzicht auf das Fahrverbot auf den beiden Flurstrassen "oberer Hof" und "Oberschwendi"). Aus diesem Grund wird nun ein zweites öffentliches Auflageverfahren durchgeführt.
In Anwendung von Art. 71 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG, bGS 814.0) werden
- der Schutzareal-Plan über das differenzierte Grundwasserschutzareal um die Quellfassungen Mooshalde
- das Schutzareal-Reglement für die Quellfassungen Mooshalde
- der hydrogeologische Schutzarealbericht für das differenzierte Grundwasserschutzareal um die Quellfassungen Mooshalde
vom 17. August 2026 bis 15. September 2026 öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei Waldstatt während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen auf der Gemeindehomepage (www.waldstatt.ch) zur Verfügung.
Innerhalb der Auflagefrist können Einsprachen schriftlich mit bestimmten Begehren und begründet beim Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, eingereicht werden.
Gemeinderat Waldstatt
Schutzareal-Plan.pdf [pdf, 10.6 MB]