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Öffentliche Bekanntmachung neue Statuten Flurgenossenschaft Oberwaldstatt

Öffentliche Bekanntmachung
Gemäss Artikel 703 ZGB und 167 ff. EG zum ZGB besteht die

Flurgenossenschaft Oberwaldstatt
mit Sitz und Gerichtstand in Waldstatt AR.

An der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Februar 2026 sind die neuen Statuten genehmigt worden. Folgende Unterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindekanzlei Waldstatt AR zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

  • Neue Statuten
  • Alte Statuten
  • Zusammenstellung (Synopse), welche Bestimmungen geändert haben
  • Kostenteiler + Verteilschlüssel (Perimeter)
  • Protokolle über den Beschluss der Statutenrevision
  • Umgrenzungsplan des Perimetergebietes

Die Auflage dauert vom 7. September 2026 bis 6. Oktober 2026.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit bestimmten Begehren und Begründung, an die Gemeindekanzlei Waldstatt, Oberdorf 2, 9104 Waldstatt, zuhanden des Vorstands der Flurgenossenschaft Oberwaldstatt einzureichen (Art. 174 EG zum ZGB).
 

Waldstatt, September 2026                                                   Gemeinderat Waldstatt

 

Neue Statuten.pdf [pdf, 4.7 MB]

Alte Statuten.pdf [pdf, 4.2 MB]

Zusammenstellung (Symopse) der Änderungen.pdf [pdf, 8.1 MB]

Kostenteiler + Verteilschlüssel.pdf [pdf, 3.3 MB]

Protokoll zur Hauptversammlung vom 27. Februar 2026.pdf [pdf, 2.9 MB]

Protokoll zur Hauptversamlung vom 28. Februar 2025.pdf [pdf, 3.1 MB]

Umgrenzungsplan.pdf [pdf, 659 KB]

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