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Dank Einsprachebereinigung Teilzonenplan und Quartierplan Bad 32 rechtskräftig; geringfügige Änderung am Quartierplan Bad 32 mit Sonderbauvorschriften

Die Einsprachen gegen den Teilzonenplan Bad 32 und den Quartierplan Bad 32 mit Sondervorschriften konnten bereinigt werden. Damit sind sowohl der Teilzonenplan Bad 32 als auch der Gestaltungsplan Bad 32 mit Sonderbauvorschriften rechtskräftig geworden.

Im Rahmen der Einspracheverhandlungen wurde festgestellt, dass der Wanderweg im Bereich der geplanten Überbauung nicht optimal geplant war. Die Planer haben dieses Anliegen aufgenommen und den Gestaltungsplan entsprechend angepasst. Die vorgenommene Anpassung bedeutet eine klare Verbesserung für die Fussgänger. Die am Gestaltungsplan vorgenommen geringfügigen Änderungen müssen nicht öffentlich aufgelegt werden.

Der Gemeinderat hat erfreut von der Einspracheerledigung Kenntnis genommen und die geringfügigen Änderungen am Gestaltungsplan Bad 32 mit Sonderbauvorschriften genehmigt. Die beiden Erlasse Teilzonenplan Bad 32 und Gestaltungsplan Bad 32 mit Sonderbauvorschriften können somit dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet werden.

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