Nach Art. 18 des kantonalen Gesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz bGS 146.1) haben neben dem Kanton auch die einzelnen Gemeinden je ein zentrales Register über alle Datensammlungen zu führen, welche Personendaten beinhalten. Das zentrale Register der Gemeinde Waldstatt umfasst folgende Bereiche:
Das zentrale Register ist hier abrufbar oder kann während den Öffnungszeiten beim Einwohneramt eingesehen werden.
Waldstatt, Oktober 2018
Gemeindekanzlei Waldstatt