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Bewilligungsfreier Sonntagsverkauf

Am Sonntag 23. Dezember 2018 dürfen die Geschäfte in Waldstatt geöffnet werden. Der Gemeinderat hat von seiner Möglichkeit gebraucht gemacht und den 23. Dezember 2018 als bewilligungsfreien Verkaufssonntag definiert.

Im Grundsatz dürfen viele Geschäfte am Sonntag aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen die Geschäfte nicht öffnen. Es gibt aber die Möglichkeit, dass der Gemeinderat pro Jahr vier Sonntage als bewilligungsfrei deklariert und dem Amt für Arbeit meldet. Damit fürs 2019 die Eingabe fristgerecht gemacht werden kann, werden alle Gewerbetreibenden aufgerufen, sich bei Bedarf bis Mitte Oktober 2018 beim Gewerbevereinspräsidenten Daniel Gerig zu melden. Er wird die Anliegen sammeln und dem Gemeinderat einreichen.

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