Direkt zum Inhalt springen

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträucher an Strassen und Wegen

Viele Grundeigentümer schneiden ihre Sträucher und Bäume entlang der öffentlichen Strassen und Wege regelmässig zurück, damit niemand behindert wird. Diesen Grundeigentümern dankt der Gemeinderat herzlich für ihre Arbeit. Leider ragen an vielen Stellen Äste der Bäume oder Sträucher in die Verkehrswege hinein und behindern den Verkehr. Bei Regenfällen und Schnee, wenn das Laub schwer wird, ragen solche Äste weit in die Fahrbahn oder in den Gehweg hinein oder herunter.

Besonders in Kurven oder Einmündungen wird die Sicht beeinträchtigt und es entstehen gefährliche Situationen. An vielen Orten werden zudem Signale und Hydranten verdeckt und die Strassenlampen können ihr Licht nicht mehr richtig streuen. Auch der Winterdienst wird durch hinausragende Äste stark behindert oder sogar beeinträchtigt, und ab und zu gehen deswegen Rückspiegel zu Bruch. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, ihre auf die Strasse und das Trottoir überhängende Bäume und Sträucher zurück zu schneiden. Sträucher und Bäume dürfen nur in das Strassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens 4.5 Meter und das Trottoir um mindestens 2.5 Meter überragen. Hecken sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und bei Strassenkreuzungen und Einmündungen sowie Ein- und Ausfahrten dürfen diese die Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigen und müssen eine freie und sichere Sicht gewährleisten. Auch Signalisationen und Beschriftungen sind frei zu legen.

Der Gemeinderat dankt den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Mithilfe.

zur Liste