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Erschliessung Überbauung Ochsenwies

Das Bauprojekt regelt die Erschliessung der Überbauung Ochsenwies und liegt während 30 Tagen, d.h. vom 2. August 2018 bis 31. August 2018 in der Gemeinde Waldstatt, Oberdorf 2, 9104 Waldstatt, öffentlich auf. (www. Waldstatt.ch >Aktuell).

Innert der Auflagefrist kann gegen den Auflagegegenstand beim Gemeinderat Waldstatt, Oberdorf 2, 9104 Waldstatt, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist legitimiert, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist mit einem bestimmten und begründeten Begehren zu versehen (Art. 39 Abs. 1 Strassengesetz).

9104 Waldstatt, 2. August 2018

Gemeinderat Waldstatt

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