Direkt zum Inhalt springen

Wohnortwechsel elektronisch melden

Neu können Sie Ihren Umzug auch in unserer Gemeinde unabhängig von den Schalteröffnungszeiten elektronisch mit "eUmzug" melden.

Auf unserer Webseite finden Sie den Link auf die Internetplattform von eUmzugCH (www.eumzug.swiss). Da können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem Schritt erledigen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Diese Meldung können Sie über www.eumzug.swiss elektronisch erledigen.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar
Die Plattform eUmzugCH ist im Aufbau, daher bieten noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service soll bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.

Wenn nur Ihre Wegzugsgemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über www.eumzug.swiss erledigen. Die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort erfolgt jedoch wie bis anhin am Schalter.

zur Liste