Direkt zum Inhalt springen

Jahresrechnung 2025: Referendumsbeschluss

Jahresrechnung 2025: Referendumsbeschluss

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 die Jahresrechnung 2025 genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt im Sinne von Art. 8 lit. a der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.
Wenn mindestens 30 Stimmberechtigte innert 20 Tagen innerhalb der Frist vom 9. April 2026 bis 28. April 2026 dies schriftlich verlangen, ist das Geschäft der Volksabstimmung zu unterbreiten.

Waldstatt, im April 2026                                              Gemeinderat Waldstatt

Gemeinderatsbeschluss vom 17. Februar 2026.pdf [pdf, 93 KB]

zur Liste